Anträge

Unsere aktuellen Anträge im Gemeinderat.

  • Antrag der Fraktion vom 12.09.2020 zu weiteres Vorgehen Kindertagesstätte

    Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur GR-Sitzung 17.09.2020, zu TOP 6 weiteres Vorgehen Kindertagesstätte:

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

    im Namen unserer Fraktion stellen wir folgenden Antrag:

    1. Eine Zwischenlösung für die benötigten Kinderkrippenplätze von 2021 bis 2023 durch Mietcontainer.
    2. Langzeitlösung an einem alternativen Standort (je nach Ortsbesichtigung) bzw. alternativen Standort ab 2023 (siehe unten) an Stelle des „Tannenhofes“

    Begründung/Erläuterung:

    Zu 1) Laut Sitzungsunterlagen wird der Bedarf an Kinderkrippenplätzen erst ab 2023 gedeckt sein.

    Somit kommt die Gemeinde seiner gesetzlichen Verpflichtung für die nächsten 2-3 Jahre nicht nach. Als Lösung bietet sich eine Mietcontaineranlage nach beigefügten Beispiel der Fa. KMS an. Die Kosten sind mit mtl. 1.750€ + MwSt. zu veranschlagen. Ein konkretes Angebot ist noch einzuholen.

    Als Standort kann je nach Ortsbesichtigung eines der Gemeindegrundstücke für die Übergangslösung herangezogen werden. Denkbar wäre die „Übergangslösung“ auch auf jedem weiteren freien Gelände, welches bis 2023 nicht bebaut wird.

    Zu 2) Die Lösung für 2 Krippengruppen im Haus A des Tannenhofgeländes weist folgende Nachteile auf:

    • Sehr hoher Preis
    • Keine Erweiterungsmöglichkeiten und damit begrenztes Platzangebot
    • Nur sehr geringe Freiplätze – Anbindung an den „öffentlichen Spielplatz“ für Krippengruppen ungeeignet, da diese meist noch nicht selbst laufen können
    • Die Nähe zum Verkehrsreichen Einkaufszentrum und Ortsmitte ist ebenfalls für eine Kinderkrippe wenig geeignet

    Alternative Lösung:
    Als gutes Beispiel sollte das „Modell“ der Stadt Kolbermoor herangezogen werden (siehe OVB Artikel vom 11.08.2020). Hier wird zu einem Preis von 1,65 Mio. € ein Platzangebot für 80 Kinder geschaffen. Dieses Beispiel zeigt, dass es auch Lösungen gibt, die deutlich unter den Investitionskosten der präferierten „Tannenhofes“ liegen können.

    Als Standort ist während der Übergangszeit bis 2023 dringend (durch Überbrückung Containerlösung s.o.) ein geeigneter Platz zu suchen, der langfristig zur Verfügung steht.

    Vorschläge:

    • Grundstück Naturpark (je nach Ergebnis der Ortsbesichtigung)
    • Grundstück Minigolfplatz (Alternativ sollte auch der Standort des Bauhofes in Erwägung gezogen werden)
    • Alternative Grundstücke auf Erbpacht wie Wendelsteinstr. „Forst“, Kirche Au am Doktorweg und andere
  • Antrag der Fraktion vom 12.09.2020 zum Um- und Ausbau des 5G-Netzes

    „Die Gemeinde Bad Feilnbach steht einem weiteren Um- und Ausbau des 5G Netz kritisch gegenüber, bis eine abschließende Studie zur bedenkenlosen gesundheitlichen Nutzung der 5G Technologie vorliegt.
    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt bei den Netzbetreibern eine aktuelle Auflistung der vorhandenen Anlagen und deren technische Ausstattung/Netzbetreibung anzufordern, und fordert die Betreiber auf eine Information über den geplanten Aus- und Umbau auf 5G Standard mitzuteilen.
    Zudem wird auf die erforderlichen Stellungnahme der Kommune bei der Errichtung neuer Anlagen hingewiesen.
    Damit nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber allen Bürgern und Gästen wahr die in unserer Gemeinde leben und Erholung, bzw. Heilung suchen.“

    Begründung:

    Der Ausbau des 5G-Netzes in Bayern geht langsam und still weiter.
    Die Gemeinde sollte aber wissen mit welche Auswirkungen durch den Netz Um- bzw. Ausbau zu rechnen ist.

    Nachdem weiterhin nicht klar ist wie sich die neue Technologie auswirkt, und es bisher keine eindeutige Studie über die Langzeitwirkungen des 5G Netzbetriebes gibt, sollte eine Gemeinde die auch von einer gesunden Umwelt und intakten Natur lebt hier besonders bedacht agieren.

    In den öffentlichen Medien wird nur zögerlich von dem weiteren Ausbau des 5G Netzes berichtet.

    Immer mehr Gemeinden positionieren sich vor allem gegen einen weiteren Ausbau und fordern auch eine klare Information wann und in welchem Umfang der Austausch der 4G in 5G Sendeanlagen durch die Netzbetreiber erfolgen soll.

    Die Argumente für den Ausbau „5G bringe großen Nutzen“ muss die Gegenfrage aufwerfen „Nutzen für wen?“

    Zahlreiche Studien und sogar die Bayerische Staatszeitung spricht von den „hohen Risiken durch noch mehr Mobilfunkstrahlung sowie die grenzenlose Überwachung“ (Bay.Staatsz. vom 05.04.2019).
    Wünschenswert wäre, dass bei dem Ausbau und die Ausweitung der Belastung durch Funkstrahlung ebenso vorgegangen wird wie es bei der Einführung von z.B. Medikamenten und Chemikalien der Fall ist (Eine Genehmigung wird erst nach vorliegen von entsprechenden Studien zur Unbedenklichkeit erteilt).

    In diesem Zusammenhang auch noch weitere Fragen, bzw. Anmerkungen zu dem überlassenen Schreiben des Bay. Gemeindetags (siehe Mail an den Gemeinderat vom 05.08.2020):

    • Zu Punkt 1; Trotz weiterer offener Fragen (die noch nicht geklärt sind) spricht sich der Gemeindetag für einen weiteren Ausbau aus. Die Stadt Brüssel hat z.B. den weiteren Ausbau mit nachfolgender Begründung abgelehnt „Die Brüsseler sind keine Versuchskaninchen, deren Gesundheit ich für den Profit verkaufen kann“ (Céline Fremault, bis Sommer 2019 in der Regionalregierung der Stadt Brüssel zuständig für Lebensqualität und Ökologie)
    • Zu Punkt 6; warum wird der Mobilfunkpakt eingegangen ohne die genauen Auswirkungen zu kennen? Warum versucht der Gemeindetag die Meinungsbildung der Kommunen zu beeinflussen obwohl er auch keine Antworten auf die offenen Fragen hat?
      Zudem wird in dem Zitat aus dem Mobilfunkpakt von einem „gleichmäßig gut ausgebauten Mobilfunknetz“ gesprochen. Dafür sind zum einen keine 5G Hochfrequenzanlagen notwendig und zum anderen ist die Ansiedelung von Unternehmen nicht ausschließlich vom 5G Mobilfunknetz abhängig. Ein guter/sehr guter Leitungsausbau und eine flächendeckende Abdeckung im aktuellen Netzt wären hier schon ausreichend.
    • Zum Abschlusssatz… Wenn die 5G Strahlung so unbedenklich ist, wie im gesamten Schreiben behauptet, wieso sollte man dann eine Ablehnung der Anlagen auf Schulen und Kindergärten unterstützen?

    Laut beigefügten Berichten und Gemeinderatsbeschlüssen sind viele, vor allem gleichermaßen vom Tourismus, der Gesundheit und dem Wohlbefinden abhängigen Gemeinden, zu einer tendenziell ablehnenden Haltung gelangt:

    • Bürgermeistersprecher Landkreis Starnberg: „Mir fehlt die Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen – und mir ist nicht ganz klar, warum wir das unbedingt brauchen.“
    • Gemeinde Bad Wiessee: „Wir als Gesundheitsstandort sollten uns bei diesem Thema besonnen verhalten“.
    • Gemeinde Rottach-Egern: „Das Prädikat Rottach-Egerns als heilklimatischer Kurort sei wohl nicht zu halten bei einer Strahlenbelastung, deren gesundheitliche Folgen nicht abschätzbar seien.“

    Gemeinde Murnau: „Je länger man sich mit 5G beschäftigt, desto unsicherer wird man“

    Gemeinde Bad Kleinkirchheim: „Als Vertreter der Gemeinde Bad Kleinkirchheim erwarte ich mir, dass mit uns vorab entsprechend kommuniziert wird. … weiters teile ich Ihnen mit, dass unsere Gemeinde sich gegen den Ausbau des 5G Netzes in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim ausspricht bzw. gegen die Errichtung von 5G-Stationen„

    Vorteile 5G laut Homepage der Telekom:

    „mehr Speed, mehr Echtzeit-Feeling, mehr Kapazität, mehr Faszination („Augmented Reality“), „Filme am Handy und per Funknetz schauen“, „macht das Erlebnis perfekt“… „einfach mehr“…..“ – und das bei einem enormen Anstieg des Stromverbrauchs.

    Anmerkung: „Ist das „Mehr“ das, was wir als Gemeinde, Bewohner, für die Zukunft brauchen?

    Kein Wort vom schließen von Funklöchern, kein Wort zu einer besseren Netzabdeckung… und wiegen diese Vorteile die Risiken auf?

    Obwohl nicht klar ist ob, bzw. in mit welchen Umfang mit gesundheitsschädlichen Folgen zu rechnen ist? Ist dieses „Mehr“ es Wert die Risiken zu akzeptieren?“

    Aus diesen Gründen wäre eine klare Positionierung ein deutliches Signal, dass die Gemeinde Bad Feilnbach entsprechende Bedenken hat, und im Grunde nicht bereit ist Risiken einzugehen die noch nicht abzuschätzen sind. Rechtzeitige und umfassende Informationen zum weiteren Ausbau sind das mindeste was die Netzbetreiber leisten müssen. Die Positionierung ist auch eine klare Antwort auf das Schreiben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger vom Herbst 2019 und der Sichtweise des Gemeindetags.

    Über jeden neuen Standort sollte im Gemeinderat einzeln abgestimmt werden, auch wenn dadurch kein neuer Standort sowie der weitere Ausbau verhindert werden kann.

    Die Sichtweise aus der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2020 unter Punkt 14.4. „…dies derzeit für Bad Feilnbach nicht aktuell ist und wir keinen Einfluss auf den Bund haben.“ muss klargestellt werden, um nicht weiterhin den Eindruck zu erwecken alle übergeordneten Entscheidungen schulterzuckend zu akzeptieren.

    Mit diesem Antrag wollen wir uns nicht gegen den technologischen Fortschritt und die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde stellen, aber einen bewussten und offenen Informationsaustausch einfordern.